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Eheverträge

Grundsätzliches zum Ehevertrag

Der Ehevertrag ist ein privatrechtlichen Vertrag zwischen zwei Eheleuten, in dem sie individuelle der gesetzlichen Regelungen abweichende Vereinbarungen treffen. Gemäß 1408 Abs. 1 BGB können Ehelaute vor oder nach der Eheschließung einen Ehevertrag abschließen. Das BGB erwähnt zwar lediglich den Güterstand und den Versorgungsausgleich, aber generell sind auch weiterführende Vereinbarungen möglich.

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Ich berate Sie in Berlin bei Eheverträgen

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Warum ein Ehevertrag sinnvoll ist

Aus Erfahrung weiß ich, dass ein Ehevertrag der beste Weg ist, sich ohne große Streitereien zu trennen. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung sollte jeder vor der Ehe oder zumindest zu Beginn der Ehe treffen. Natürlich denken Sie zu dieser Zeit nicht an das Sorgerecht oder den Unterhalt nach der Ehe. Tatsache ist leider, dass über 30 % der Ehen mit Scheidung enden, also ein Scheitern möglich ist.

Ich rate Ihnen, im Vertrag verschiedene Lebenssituation zu regeln. Auch wenn keine Kinder geplant sind, ist eine Schwangerschaft nicht ausgeschlossen. Gut, wenn dann festgelegt ist wer seine Karriere zurückstellt, um die Kinder zu versorgen. In die Vereinbarung gehört auch, wie sich alleinige Haushaltsführung und Kinderbetreuung auf den nachehelichen Unterhalt auswirken.

Der Gesetzgeber betrachtet in der Regel alle Vereinbarungen, die eindeutig einen Vertragspartner benachteiligen als sittenwidrig. Dies ist der Fall, wenn nur ein Ehepartner auf Unterhalt verzichtet. Aber auch ein wechselseitiger Verzicht kann anfechtbar sein. Problematisch ist ein Unterhaltsverzicht, wenn es um die Betreuung gemeinsamer Kinder geht. Üblicherweise ist trotz einer gegenteiligen Vereinbarung an den betreuenden Elternteil Unterhalt zu zahlen.

Halten Sie im Vertrag auch fest, wer beispielsweise eine eheliche Wohnung behalten soll oder wie mit gemeinsamen Eigentum zu verfahren ist. Das Scheitern einer Ehe ist kein Grund einen Partner aus dem Haus zu weisen. Daher erlebe ich es nur zu oft, wie sich Eheleute vor der Scheidung versuchen gegenseitig aus dem Haus zu mobben. Auch die Ansicht, das ein Ehevertrag nur wichtig ist, wenn Sie den Güterstand ändern wollen, ist falsch.

Ich rate, zumindest einen anderen Güterstand zu erwägen oder genau festzuhalten, wer welches Vermögen in die Ehe einbringt. Später lässt sich das kaum nachweisen. Egal welches Vermögen Sie einbringen, wenn Sie es nicht nachweisen können, geht der Gesetzgeber davon aus, dass kein Anfangsvermögen vorhanden war. In dem Fall wird das gesamte Vermögen als Zugewinn betrachtet.

Nutzen Sie die Gelegenheit eine Patientenverfügung zu verfassen und legen Sie außerdem verbindlich fest, wie Sie die Ehealltag gestalten wollen. Viele Eheleute sind sich darüber einig, ob beide Partner künftig arbeiten sollen oder ob einer für Haushalt und Kinder sorgen soll. Betrachten Sie mich als neutralen Ratgeber, der mit Ihnen verschiedene Folgen von Vereinbarungen durchspricht, beispielsweise, dass der Partner der kein eigene Einkommen erzielt im Gegenzug Unterhaltsansprüche hat.