Jetzt anrufen und beraten lassen!

030 522 48 12

Was sich beim Namensrecht ändert

Kinder auch namentlich der Familie anpassen

Künftig ist es leichter Kinder den Namen der Familie zu geben in der Sie aufwachsen. Hinzukommt, dass Ehegatten sich auch für einen Doppelnamen entscheiden können und traditionelle Namen wieder möglich sind.

Ihr Experte für Familienrecht in Berlin Lichtenberg

  • Über 18 Jahre Berufserfahrung, kein Problem ist mir fremd.
  • Schnelle Ersteinschätzung Ihres Falles
  • Ich höre Ihnen immer aufmerksam zu, um Ihren Fall optimal zu bearbeiten
  • Gerne versuche ich ohne Streit eine Einigung zu erreichen
  • Kompetente und persönliche Beratung – auch online.

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich unter der 030 522 48 12 oder Mobil unter der Nummer 0174 94 26 728 an. Sie können mich bequem über die intelligente Anfrage erreichen und um mir mit wenigen Klicks Ihr Anliegen teilen.

Ich berate und vertrete Sie in Berlin wenn es um Ihren Namen geht

Sie haben eine rechtliches Problem und sind auf der Suche nach einem kompetenten Anwalt, der Ihnen zuverlässig zur Seite steht?

Ich bin in Berlin an Ihrer Seite

Die wichtigsten Informationen zum Thema

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Doppelnamen: Bisher mussten Paare sich entscheiden, ob Sie einen der Geburtsnamen als einheitlichen Ehenamen führen der ob jeder seinen Namen behält. Nun können Sie sich für einen gemeinsamen Doppelnamen entscheiden, der auch zum Namen der Kinder wird. Bei unterschiedlichen Namen der Eltern, können sie Kinder einen Doppelnamen bekommen.
Traditionen: In Deutschland anerkannt Minderheiten, konnten die traditionellen Namensgebung nicht durchsetzen. Bei den Sorben unterscheiden sich die Familiennamen der weiblichen Familienmitglieder von denen der männlichen durch Anhänge an den männlichen Namen. Auch Friesen haben eine eigen Tradition, der Nachname des Kindes wird aus eibem Brionamen eines Elternteiles gebildet. Künftig sollen solche Traditionen wieder möglich sein.

Auswirkungen auf Familien

Da auch Namensänderungen künftig erleichtert werden haben Patchwork-Familien es einfacher einen gemeinsamen Namen zu tragen. Kinder erhalten in der Regel den gemeinsamen Ehenamen als Geburtsnamen, der oft mit dem Geburtsnamen eines Elternteils übereinstimmt. Nach der Trennung eben viele Kinder aber bei dem Elternteil, der bei der Eheschließung seinen Geburtsnamen abgelegt hat. Künftig kann der Elternteil zusammen mit dem Kind den Geburtsnamen des Elternteils tragen bei dem es lebt. Stiefkinder können nach der Trennung wieder ihren ursprünglichen Geburtsnamen tragen. Die Änderungen sollen es erleichtern, bei geänderten Familienverhältnissen die Namen einfacher anzupassen.