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Kind und eheliche Wohnung

Recht der Kinder

Egal ob eheliche oder uneheliche Kinder, sie haben immer das Recht, dass beide Elternteile für Sie sorgen. Außerdem gibt es ein Recht auf Umgang mit Vater und Mutter. Je nach Alter der Kinder und Lebenssituation besteht ein Anspruch auf Naturalunterhalt, also Versorgung mit Sachwerten und Naturalien oder Barunterhalt. Als erfahrener Rechtsanwalt berate ich Sie zum Sorge- und Umgangsrecht. Ich helfe Ihnen auch bei Zweifeln an der Vaterschaft oder der Zuweisung der ehelichen Wohnung.

Ihr Experte für Familienrecht in Berlin Lichtenberg

  • Über 18 Jahre Berufserfahrung, kein Problem ist mir fremd.
  • Schnelle Ersteinschätzung Ihres Falles
  • Ich höre Ihnen immer aufmerksam zu, um Ihren Fall optimal zu bearbeiten
  • Gerne versuche ich ohne Streit eine Einigung zu erreichen
  • Kompetente und persönliche Beratung – auch online.

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich unter der 030 522 48 12 oder Mobil unter der Nummer 0174 94 26 728 an. Sie können mich bequem über das Kontaktformular erreichen und um mir mit wenigen Klicks Ihr Anliegen teilen.

Ich verhelfe Kindern und Eltern zu ihren Rechten

Ihre Kinder haben einen Anspruch darauf, dass beide Elternteile weiter für sie da sind. Ich sorge dafür, dass die Interessen Ihrer Kinder im vollen Umfang gewahrt werden.

Sorge- und Umgangsrecht

Die Frage, wer wann für die Kinder zuständig ist führt oft zu erbittertem Streit, der leider der gesamten Familie schadet. Ich unterstütze Sie dabei mit Ihrem ehemaligen Partner eine vernünftige und tragbar Einigung zu finden, damit der Streit nicht zu einem lange währenden Prozess führt.

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Eheliche Wohnung

Der Verbleib der ehelichen Wohnung ist zwar oft eng mit dem Sorgerecht verbunden, aber letztendlich bekommt derjenige die eheliche Wohnung, dem sie mehr nützt. Aus Erfahrung weiß ich, dass Familiengerichte viele Aspekte bei der Entscheidung berücksichtigen.

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Zweifel an der Vaterschaft

Spätestens bei der Trennung wollen Väter oft mit Sicherheit wissen ob Sie der Vater sind. Der Nachweis, dass Sie nicht der biologische Vater sind reicht nicht immer aus, um auch im rechtlichen Sinn nicht mehr als Vater zu gelten. Ich kläre Sie über die komplexe Problematik auf.

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Mein Rat als Anwalt

Die wichtigsten Informationen zum Thema

Auch nach der Trennung der Eltern, bleibt die Beziehung zu den Kindern bestehen. Das bedeutet eine große Verantwortung beider Elternteile gegenüber dem Nachwuchs. Sie sollen grundsätzlich weiter Kontakt zu Vater und Mutter haben sowie zu Geschwistern und Stiefgeschwistern.

In diesem Zusammenhang sind die geplanten Änderungen im Namensrecht interessant. So soll gewährleistet werden, dass Kinder den Namen der Familie tragen in der sie aufwachsen. Sogenannte Patchwork-Familien haben oft das Problem, dass die Familienmitglieder unterschiedliche Nachnamen tragen.

Die Zuweisung der ehelichen Wohnung orientiert sich in der Regel daran, bei welchem Elternteil die Kinder in Zukunft leben werden. Sie sollen ihren gewohnten Lebensmittelpunkt behalten können. Dieser Umstand ist oft für ein Elternteil ausschlaggebend um das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu kämpfen.

Väter möchten außerdem oft der Unterhaltspflicht entgehen in dem sie die Vaterschaft anzweifeln. Der Gesetzgeber hat dem zum Wohl der Kinder enge Grenzen gesetzt. Sie sollen nicht die gewohnten Bezugspersonen verlieren, weil die Eltern sich streiten.