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Erbvertrag

Erbvertrag statt Testament

Ein gemeinsames Testament ist unverheirateten Paaren nicht möglich. Diese haben aber die Möglichkeit über einen Erbvertrag ähnliche Verfügungen zu treffen. Generell lässt sich in Erbverträgen vieles Regeln, was im Testament oft nicht möglich ist. So können Sie in einem Erbvertrag verbindlich festlegen, dass eine Person für eine erbrachte Leistung als Erbe eingesetzt wird. Anders als bei einem Testament sind Äderungen oder ein Widerruf nur möglich, wenn beide Vertragsparteien diese veranlassen.Als erfahrener Anwalt berate ich Sie gerne ausführlich zu diesem Thema

Ihr Experte für Familienrecht in Berlin Lichtenberg

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Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich unter der 030 522 48 12 oder Mobil unter der Nummer 0174 94 26 728 an. Sie können mich bequem über die intelligente Anfrage erreichen und um mir mit wenigen Klicks Ihr Anliegen teilen.

Vor Vertragsabschluss anwaltlichen Rat einholen

Sprechen Sie mit mir, bevor Sie vorschnell einen Erbvertrag abschließen. Ich informiere Sie über die Folgen die jede Klausel des Vertrages beinhaltet.

Erbvertrag versus gemeinsames Testament

Die wichtigsten Informationen zum Thema

Gemeinsame Testament

  • Gemeinsames Testament ist nur Eheleuten möglich.
  • Wird automatisch mit dem Ende der Ehe unwirksam.
  • Handschriftliches Verfassen ohne Notar ist möglich.
  • Widerruf durch eine Partei ist möglich.
  • Durch Ausschlagen des Erbes erlangen Sie die Testierfreiheit zurück.

Erbvertrag

  • Keine Vorschriften wer einen Erbvertrag anschließen darf.
  • Bei unverheirateten Paaren ist eine Auflösungsklausel sinnvoll.
  • Nur bei einem Notar möglich.
  • Änderungen nur gemeinsam möglich.
  • Ohne vorbehaltenes Rücktrittsrecht bleibt Testierfreiheit nach dem Tod des Partner eingeschränkt.

Aufgabe des Rechtsanwalt

Während der Notar in erster Linie auf die Einhaltung bestimmter Formvorschriften achtet und darauf, dass die Vertragsparteien persönlich unterzeichnen, ist meine Aufgabe die umfassende Beratung über die Folgen der Vereinbarung. Aus Erfahrung weiß ich, wie wichtig es ist, vor dem Verfassen eines gemeinsamen Testaments oder eines Erbvertrages ein umfassendes Beratungsgespräch mit mir zu führen.