Als erfahrener Anwalt im Familienrecht rate ich dazu, das sich beide Partner durch einen Anwalt vertreten lassen sollten. Idealerweise verfassen Sie sofort eine Trennungsvereinbarung zu Beginn des Trennungsjahrs. In dieser regeln Sie alle Themen wie Unterhalt, Versorgungsausgleich und Zuweisung der ehelichen Wohnung die auch bei der Scheidung relevant sind. Da die Thematik sehr komplex ist, ist es wichtig, dass jede Seite von einem Anwalt beraten wird. Es besteht zwar die Option, dass nur ein Partner anwaltlich vertreten wird, aber das beinhaltet die Gefahr, dass der Partner ohne Anwalt auf ihm zustehende Rechte unwissentlich verzichtet.
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Eine Scheidung hat weitreichende finanzielle Folgen über die sich Ehepaare oft nicht im Klaren sind. Es geht unter anderem um die Aufteilung des Zugewinns und der Rentenansprüche. Zusätzlich gibt es Auswirkungen im Erbrecht beispielsweise wenn Sie einen Erbvertrag oder eingemeinsames Testament mit dem Partner haben.
Sofern gemeinsame Kinder vorhanden sind, haben diese Anspruch auch Unterhalt. Diesen muss der Partner, bei dem die Kinder nicht leben in Bar entrichten. Aber auch der Ehegatte beziehungsweise die Gattin hat unter Umständen einen lebenslangen Anspruch auf Unterhaltszahlungen.
Die Frage wer nach der Trennung die eheliche Wohnung weiter nutzen darf hängt in der Praxis oft damit zusammen bei wem die gemeinsamen Kinder leben. Diese sollen ihren Lebensmittelpunkt behalten. Andere Kriterien sind die Wege zum Arbeitsplatz oder die Größe der Wohnung.
Ich berate Sie ab der Trennung und helfe bei der Trennungsvereinbarung
Wenden Sie sich vertrauensvoll an mich, den Scheidungsanwalt in der Nähe, wenn Sie oder der Partner eine Scheidung wollen. Ich kläre mit Ihnen, welche Folgen die Trennung hat und helfe die Härten zu mildern.
Ich berate Sie umfassend zu Ihren Rechten bei der Scheidung
Das Trennungsjahr spielt im deutschen Familienrecht eine entscheidende Rolle. Wer sich scheiden lassen möchte, muss in der Regel nachweisen, dass die Ehe tatsächlich gescheitert ist. Ein solcher Nachweis gelingt nur dann rechtssicher, wenn das Trennungsjahr eingehalten wird. Das bedeutet: Ehepartner müssen mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor das Familiengericht die Scheidung ausspricht.
Während dieser Zeit sollten Sie unbedingt klare Regelungen treffen. Eine schriftliche Trennungsvereinbarung hilft, die Trennung zu dokumentieren und spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Gerade beim Ablauf des Trennungsjahres kommt es immer wieder zu Missverständnissen. Viele Ehepaare glauben, dass sie einfach in getrennten Zimmern wohnen können, ohne klare Absprachen zu treffen. Doch das Trennungsjahr verlangt, dass die häusliche Gemeinschaft aufgelöst wird und beide Ehepartner wirtschaftlich unabhängig voneinander leben.
Eine Trennungsvereinbarung ist nicht nur ein Beleg für das Trennungsjahr, sondern auch eine wichtige Grundlage für die Scheidung. In der Vereinbarung regeln Sie alle Punkte, die während der Trennungszeit und darüber hinaus relevant sind. Dazu gehört vor allem die Frage, wer die gemeinsame Wohnung nutzt. Auch Vereinbarungen zum Hausrat und zu laufenden Kosten sind sinnvoll.
Wenn Kinder vorhanden sind, müssen zudem das Umgangsrecht und die Unterhaltszahlungen geklärt werden. Das Trennungsjahr bietet Ihnen ausreichend Zeit, um in Ruhe faire Lösungen zu finden. Häufig wird während des Trennungsjahres auch bereits der Zugewinnausgleich vorbereitet. Hierbei geht es darum, das während der Ehe gemeinsam erworbene Vermögen gerecht aufzuteilen.
Besonders komplex sind die Berechnungen von Unterhaltsansprüchen und Zugewinnausgleich. Viele Ehepaare unterschätzen, wie viele Details hierbei zu berücksichtigen sind. Schon die Frage, ob ein Ehegatte Anspruch auf Trennungsunterhalt hat, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Einkommen, Lebensstandard, Kinderbetreuung und viele andere Punkte spielen eine Rolle.
Auch der Zugewinnausgleich erfordert exakte Aufstellungen aller Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Heirat und zum Zeitpunkt der Trennung. Fehlerhafte Angaben können dazu führen, dass ein Ehepartner erhebliche finanzielle Nachteile erleidet. Deshalb ist es gerade während des Trennungsjahres wichtig, alle Unterlagen zu sichten und professionell bewerten zu lassen.
Damit Sie das Trennungsjahr optimal nutzen, sollten Sie sich frühzeitig juristisch beraten lassen. Ein erfahrener Scheidungsanwalt prüft Ihre individuelle Situation und
unterstützt Sie bei der Erstellung einer Trennungsvereinbarung. So stellen Sie sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und Sie bestens vorbereitet in das Scheidungsverfahren starten.
Ich habe mich genau auf solche Fälle spezialisiert. Auch wenn das Trennungsjahr zunächst wie eine reine Formsache wirkt: Es ist der zentrale Baustein für eine reibungslose Scheidung. Deshalb sollten Sie auf kompetente Unterstützung nicht verzichten.
Das Trennungsjahr ist weit mehr als eine bloße Wartezeit. Nutzen Sie diese Phase aktiv, um rechtliche und finanzielle Fragen zu klären, Unterlagen vorzubereiten und mit einer klaren Vereinbarung Missverständnisse zu vermeiden. Mit professioneller Begleitung gelingt Ihnen der Weg in die neue Lebensphase rechtssicher und fair.Viele Paare glauben, dass sie eine Scheidung ohne großen Aufwand abwickeln können, wenn sie sich einig sind. Gerade im Trennungsjahr entsteht oft der Eindruck, dass es ausreicht, wenn nur einer der Ehepartner einen Anwalt für die Scheidung beauftragt. Dieses Vorgehen birgt jedoch erhebliche Risiken.
Zwar besteht die Möglichkeit, dass ein Partner über seinen Scheidungsanwalt den Antrag einreicht und der andere lediglich zustimmt. Doch aus meiner Erfahrung zeigt sich immer wieder: Sobald dem Antragsteller bewusst wird, welche finanziellen Folgen eine Scheidung nach dem Trennungsjahr tatsächlich hat, zieht er den Antrag überraschend zurück. Damit ist das gesamte Verfahren hinfällig, obwohl das Trennungsjahr längst absolviert wurde.
Das Trennungsjahr ist im deutschen Familienrecht eine zwingende Voraussetzung. Es dient dazu, die endgültige Trennung der Eheleute zu dokumentieren und sicherzustellen, dass die Ehe wirklich zerrüttet ist. Viele denken jedoch, dass sie durch eine einvernehmliche Lösung während des Trennungsjahres automatisch auf der sicheren Seite sind. Tatsächlich kann der andere Ehepartner jederzeit seinen Antrag zurückziehen.
Wenn nur ein Antrag gestellt wurde, ist die Scheidung damit erledigt – unabhängig davon, wie lange das Trennungsjahr schon abgelaufen ist. Erst wenn beide Ehepartner eigene Anwälte beauftragen und jeweils einen Scheidungsantrag stellen, wird das Gericht in jedem Fall entscheiden. Dann kann niemand mehr kurzfristig die Scheidung blockieren.
Eine schriftliche Trennungsvereinbarung während des Trennungsjahres ist ohne Frage sinnvoll. Sie regelt Unterhaltsfragen, den Umgang mit gemeinsamen Konten, den Verbleib der Ehewohnung und den Umgang mit dem Vermögen. Allerdings ist diese Vereinbarung keine Garantie dafür, dass die Scheidung auch wirklich durchgeführt wird.
Selbst bei einer klaren Trennungsvereinbarung kann ein Ehepartner die Scheidung verhindern, wenn er seinen Antrag nicht weiterverfolgt oder seine Zustimmung widerruft. Deshalb sollten Sie sich schon zu Beginn des Trennungsjahres gut beraten lassen und sich durch einen eigenen Scheidungsanwalt vertreten lassen.
Gerade bei komplexen Vermögensverhältnissen oder wenn Kinder betroffen sind, ist eine doppelte anwaltliche Vertretung unverzichtbar. Nur so haben beide Seiten die Möglichkeit, ihre Interessen vollständig geltend zu machen. Außerdem erhöht sich die Rechtssicherheit: Das Familiengericht kann nur dann endgültig entscheiden, wenn mindestens zwei Anträge vorliegen oder der Antrag nicht zurückgezogen wird.
Das Trennungsjahr sollte daher nicht nur als Wartezeit verstanden werden, sondern als Gelegenheit, alle rechtlichen Fragen sauber zu klären und sich professionell abzusichern.
Auch wenn Sie mit Ihrem Ehepartner ein gutes Einvernehmen haben und das Trennungsjahr gemeinsam gestalten: Ein eigener Scheidungsanwalt schützt Sie vor bösen Überraschungen. So vermeiden Sie, dass die Scheidung kurz vor dem Ziel scheitert und Sie erneut ein Trennungsjahr durchlaufen müssen.
Eine rechtzeitige anwaltliche Beratung im Trennungsjahr schafft Klarheit über Unterhalt, Zugewinnausgleich und alle wichtigen Fragen der Vermögensaufteilung. So stellen Sie sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und das Verfahren am Ende wirklich erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Sofern keine neue ehe geplant ist, kann eine Trennung ohne Scheidung die bessere Lösung sein. Der größte Vorteil einer Trennung ist, dass sie völlig unbürokratisch abläuft. Auch Familienversicherungen bleiben erhalten.
Eine Trennung har keine Auswirkungen auf die Erbfolge und den Freibetrag bei der Erbschaftssteuer. Das ist vorteilhaft, wenn der Partner weiterhin erben soll, beispielsweise um Kinder zu versorgen.
Zu bedenken ist aber, dass eine lange Trennungszeit die Höhe des Versorgungsausgleichs und des Zugewinnausgleichs beeinflusst. Der Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen Trennungs- und Ehezeit. Das ist problematisch, wenn sich das Einkommen der Partner erheblich unterscheidet.
Der Begriff “gemeinsamer Anwalt” ist nicht zutreffen, denn ein Anwalt kann immer nur eine Partei beraten und vertreten. Aus Kostengründen einigen sich manche Ehepaare über die Folgen der Scheidung und schließen eine Scheidungsfolgenvereinbarung ab. Bei der Ausarbeitung solcher Vereinbarungen berät der Anwalt aber nur eine Partei, er darf aber auf die möglichen Folgen einer Vereinbarung hinweisen. Die Partei, die den Scheidungsanwalt beauftragt übernimmt des Honorar und kann den Scheidungsantrag stellen oder zurückziehen. Der andere Partner kann keine Anträge stellen und das Zurückziehen eines Scheidungsantrags nicht verhindern.