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Wer in der Wohnung bleibt

Streit um die eheliche Wohnung

Eine neue Wohnung ist schwer zu finden, daher wollen oft beide Partner in der Ehewohnung verbleiben. Es kommt zu einem erbitterten Streit, denn einer soll ausziehen. Die Rechtslage ist schwierig, selbst wenn nur einer der Partner im Mietvertrag steht. Das weiß ich aus meiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt.

Ihr Experte für Familienrecht in Berlin Lichtenberg

  • Über 18 Jahre Berufserfahrung, kein Problem ist mir fremd.
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Ich helfe bei Fragen zur Ehewohnung

Sie können sich nicht einigen, wer in der ehelichen Wohnung bleiben darf? Wenden Sie sich an mich, denn ich berate Sie umfassend und setzte Ihr Recht auf die Wohnung durch.

Ich bin in Berlin an Ihrer Seite

Die wichtigsten Informationen zum Thema

Eine Trennung wirkt sich nicht auf das Recht in der Wohnung zu leben aus. Grundsätzlich haben beide Partner dieses Recht. Das ist unabhängig davon, wer im Mietvertrag steht. Das Trennungsjahr verbringen die meisten Paare getrennt von Tisch und Bett in der ehelichen Wohnung. Aber irgendwann möchte ein Partner diese alleine nutzen.

Während der Trennung kann ein Partner die Zuweisung zur alleinigen Nutzung der Ehewohnung nach § 1361 b Absatz 1 BGB beantragen. Dies setzt aber eine unzumutbare Härte, etwa häusliche Gewalt voraus. Eine Entscheidung in der Trennungsphase hat nicht immer Auswirkung auf die Zeit nach der Ehe.

Wenn die Ehe geschieden wird und die Partner sich nicht einigen können, kann einer der Ehepartner die dauerhafte Überlassung nach § 1568 a Absatz 1 BGB verlangen. Das Familiengericht wägt die gegenseitigen Interessen ab und weist dem Partner die Wohnung zu, der diese dringender benötigt

Generell berücksichtigt das Gericht das Wohl der Kinder, daher erhält fast immer der Partner, welcher die Kinder betreut, das Wohnrecht. Sie sollen nicht aus der gewohnten Umgebung gerissen werden. Bei einer Eigentumswohnung oder einem Haus muss daher nicht immer der Partner, in dessen alleinigem Eigentum sich die Immobilie befindet, diese bewohnen dürfen. Andere Entscheidungskriterien sind die Länge der Wege zum Arbeitsplatz oder die Tatsache, dass ein Partner die Wohnung aus beruflichen Gründen benötigt.

Vermieter sind weitgehend in der Pflicht, mit dem Partner, dem die Wohnung zugewiesen wurde, einen Mietvertrag abzuschließen. Wenn zuvor beide Mieter waren, wird der Partner, der auszieht, üblicherweise verlangen, aus dem Vertrag entlassen zu werden. Der Vermieter muss aber in der Regel niemanden aus der Verantwortung für die Mietzahlung entlassen. Er kann beispielsweise verlangen, dass der Hauptverdiener weiter als Mieter im Vertrag steht.