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Kinder in Patchwork-Familien

Besonderheiten von Patchwork-Familien

In diesen Familien leben oft Kinder unterschiedlicher Mütter und Väter zusammen. Daraus ergibt sich ein komplexes juristisches Geflecht aus Unterhaltsansprüchen, Sorge- und Umgangsrecht. Selbst wenn sich alle Beteiligten einig sind, ist häufig meine Hilfe als im Familienrecht erfahrener Anwalt gefragt. Ich helfe Ihnen rechtlich verbindliche Vereinbarungen zu treffen.

Ihr Experte für Familienrecht in Berlin Lichtenberg

  • Über 18 Jahre Berufserfahrung, kein Problem ist mir fremd.
  • Schnelle Ersteinschätzung Ihres Falles
  • Ich höre Ihnen immer aufmerksam zu, um Ihren Fall optimal zu bearbeiten
  • Gerne versuche ich ohne Streit eine Einigung zu erreichen
  • Kompetente und persönliche Beratung – auch online.

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich unter der 030 522 48 12 oder Mobil unter der Nummer 0174 94 26 728 an. Sie können mich bequem über das Kontaktformular erreichen und um mir mit wenigen Klicks Ihr Anliegen teilen.

Ich berate Sie zu Kindern in Patchwork-Familien

Wenden Sie sich an mich, wenn Sie Hilfe bei Fragen zum Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht haben. Ich helfe Ihnen bei Verhandlungen mit Partner und bei der Formulierung von Vereinbarungen.

Überblick über den Themenkomplex Patchwork-Familien

Die wichtigsten Informationen zum Thema

Je nach Konstellation ergeben sich verschiede juristische Problemfelder. Wenn beide Partner eigene Kinder in eine Beziehung bringen und auch gemeinsame Kinder haben, ist sie Situation besonders kompliziert. Meistens haben die Partner ein geteiltes Sorgerecht mit dem jeweiligen Ex-Partner für die Kinder, die sie mit in die Ehe brachten und ein gemeinsames mit dem aktuellen Partner für die gemeinsamen Kinder. Ein Familienurlaub beispielsweise berührt das Sorgerecht von insgesamt 4 Personen.

Eine einfache Absprache reicht manchmal nicht aus, beispielsweise wenn eines der Kinder ins Krankenhaus muss und der andere Elternteil nicht erreichbar ist.

Ein weiteres Problemfeld sind gegenseitige Unterhaltsansprüche, denn Kindesunterhalt ist auch dann zu zahlen, wenn das Kind in der neuen Familie der Mutter beziehungsweise des Vaters lebt. Manchmal gibt es auch Schwierigkeiten bei der Feststellung der Vaterschaft, insbesondere, wenn eine Frau kurz nach einer Scheidung erneut heiratet oder eine andere Partnerschaft eingeht. Viele Patchwork-Familien leiden unter der Tatsache, dass es keinen gemeinsamen Familiennamen gibt.

Viele der Probleme kann ich als erfahrener Anwalt lösen. Dan der bevorstehenden geplanten Änderungen im Namensrecht ist oft auch ein einheitliche Familienname möglich.