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Zweifel an Vaterschaft

Anfechtung der Vaterschaft

Viele Männer haben schon lange einen Zweifel, dass das Kind der Frau ihr leibliches Kind ist. Aber während der Ehe war es ihnen nicht wichtig. Nach der Trennung, insbesondere wenn die Frau zu dem Mann zieht, den Sie für den Vater halten, möchten Sie nicht mehr als Vater für das Kind verantwortlich sein. Wenden Sie sich an mich, den erfahrenen Rechtsanwalt im Familienrecht. Ich berate Sie umfassend und erörtere Ihre Möglichkeiten die Vaterschaft anzufechten.

Ihr Experte für Familienrecht in Berlin Lichtenberg

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Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich unter der 030 522 48 12 oder Mobil unter der Nummer 0174 94 26 728 an. Sie können mich bequem über die intelligente Anfrage erreichen und um mir mit wenigen Klicks Ihr Anliegen teilen.

Ich unterstütze Sie bei der Anfechtung Vaterschaft

Nehmen Sie mit mir Kontakt auf, wenn Sie Zweifel an der Vaterschaft haben. Ich helfe Ihnen mit große Kompetenz, die Frage im rechtlichen Sinn zu klären.

Bedenkenswertes zur Vaterschaft

Die wichtigsten Informationen zum Thema

Die Vaterschaft klären

Vater, Mutter oder Kind können nach § 1598a BGB die Klärung der Abstammung verlangen und nach §§ 1600 ff. BGB
die Anfechtung der Vaterschaft anstreben. Zur zweifelsfreien Klärung müssen alle Beteiligten genetisches Material zur Verfügung stellen.

Väter haben kein prinzipielles Recht im Rahmen eines Scheidungsverfahrens die Vaterschaft anzufechten. Es müssen in der Regel konkrete Gründe vorliegen. die einen Zweifel veranlassen. Diese sind zum Beispiel:
  • Die konkrete Möglichkeit der Abstammung von einem anderen Mann, Sie wissen, dass die Ehefrau zum Zeitpunkt der Empfängnis mit einem anderen Mann verkehrte.
  • Sie hatten zum fraglichen Zeitpunkt keinen sexuellen Verkehr mit der Mutter des Kindes und können daher unmöglich der Vater des Kindes sein.
  • Ihnen ist bekannt, das Sie zum Zeitpunkt der Empfängnis unfruchtbar waren und daher ist die Vaterschaft mit großer Sicherheit auszuschließen.

Sobald Sie rechtskräftig zum Nicht-Vater erklärt werden, erlöschen alle Unterhaltsverpflichtungen und Erbansprüche ab der Geburt. Sie können bereits gezahlten Unterhalt vom tatsächlichen Vater zurückfordern.

Feststellung der Vaterschaft

Zum Wohl des Kindes, ich eine Anfechtungsklage eines Vaters ausschließlich innerhalb einer Frist von 2 Jahren möglich. Die Frist bezieht sich nicht auf den Zeitpunkt der Geburt des Kindes. Es darum, ab wann Sie Kenntnis von Fakten haben, die zum Zweifel veranlassen.

Zur Verdeutlichung zwei Beispiele:

  • Sie wissen, dass Sie unfruchtbar sind. Ihre Frau sagt Ihnen, 6 Monate vor der Geburt, dass sie schwanger ist. Sie können lediglich bis zu einem Alter von einem Jahr und 6 Monaten die Vaterschaft anfechten.
  • Sie wissen erst seit einem Jahr, dass Sie seit Ihrer Geburt unfruchtbar sind. Sie haben noch ein Jahr Zeit die Vaterschaft anzufechten. Das Alter des Kindes st unerheblich.

Wichtiger Hinweis:

  • Ist das Kind mit Ihrer Einwilligung durch künstliche Befruchtung durch den Samen eines Dritten gezeugt worden, können Sie die Vaterschaft nicht anfechten.
  • Habe Sie die Vaterschaft anerkannt obwohl Sie wussten nicht der Vater zu sein, können Sie diese nicht anfechten.