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Entscheidungen für den Partner

Welche Entscheidungen Sie treffen dürfen

Generell haben Sie das Recht über Belange des Alltags zu entscheiden, auch wenn diese den Partner betreffen. Dies betrifft beispielsweise den Abschluss eines Telefonvertrages. Manchmal müssen Sie aber auch weiterreichende Entscheidungen treffen, beispielsweise über eine medizinische Behandlung des Partners. Dies ist nur Eheleuten oder Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ohne zusätzlichen Vertrag möglich. Noch schlimmer ist die Unsicherheit nach dem Tod eines Partners, wenn der letzte Wille unbekannt ist. Als erfahrener Rechtsanwalt rate ich immer entsprechende Vollmachten und Verfügungen aufzusetzen. Dann wissen Sie im Ernstfall, wie Sie im Sinne des Partners handeln sollen.

Ihr Experte für Familienrecht in Berlin Lichtenberg

  • Über 18 Jahre Berufserfahrung, kein Problem ist mir fremd.
  • Schnelle Ersteinschätzung Ihres Falles
  • Ich höre Ihnen immer aufmerksam zu, um Ihren Fall optimal zu bearbeiten
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  • Kompetente und persönliche Beratung – auch online.

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich unter der 030 522 48 12 oder Mobil unter der Nummer 0174 94 26 728 an. Sie können mich bequem über das Kontaktformular erreichen und um mir mit wenigen Klicks Ihr Anliegen teilen.

Testamente

Legen Sie fest, was Ihr Partner im Falles Ihres Todes erhalten soll. Ich helfe Ihnen rechtssichere Testamente zu verfassen, in denen Sie zusätzlich Verfügungen einschließen, die beispielsweise die Ausbildung der Kinder oder die Pflege von Angehörigen betreffen.

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Erbverträge

Erbverträge sind eine Option, wie sich Partner gegenseitig absichern können. Da die Verträge in der Regel bindend bis zum Tod oder einer Scheidung sind, müssen sie wohl überlegt werden. Änderungen sind ausschließlich gemeinsam möglich.

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Vollmachten

Legen Sie fest in welchen Situationen Ihr Partner für Sie Entscheidungen treffen darf. Als kompetenter Rechtsanwalt rate ich Ihnen, die das Dokument gemeinsam mit mir zu Verfassen, damit Sie die Sicherheit haben, das der Vollmachtnehmer in Ihrem Sinn handeln muss.

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Ich berate Sie zu Vollmachten und Testamenten

Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich Ihnen die wichtigen Dokumente und Verträge rechtssicher zu verfassen, damit Sie und Ihr Partner optimal abgesichert sind.

Ich helfe beim Verfassen der Schriftstücke

Die wichtigsten Informationen zum Thema

Auch in der Ehe können die Partner keine Entscheidungen für den anderen treffen. Ein Ehemann hat nicht das Recht, über das Konto der Frau zu verfügen und umgekehrt, es sei denn, es wurde eine Vollmacht erteilt. Dies gilt weitgehend auch für den Fall, dass einer der Partner handlungsunfähig ist.

Meist glauben Eheleute, dass es Ihnen freisteht, darüber zu entscheiden, ob dem Partner nach dessen Ableben Organe entnommen werden oder über das Fortsetzen von lebensverlängernden Maßnahmen. Dies ist ein Irrtum. Der Wille des Patienten ist grundsätzlich ausschlaggebend. Daher sind eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung wichtig, damit keine Zweifel aufkommen, wie der Partner selber entscheiden würde.

Viele Paare vermeiden es über Themen wie Tod oder schwere Krankheit zu sprechen. Das führt zu einer großen Unsicherheit. das betrifft sowohl Entscheidungen über medizinische Behandlung als auch die Verteilung des Nachlasses.

Nach dem Ableben fragen sich Hinterbliebene, wer ist “Mutti, die das Haus erben soll” oder auf welches Konto sich die Aussage bezieht: “Das Vermögen auf dem Konto bekommt meine Tochter”. Ich helfe Ihnen einfühlsam sich mit der Problematik auseinander zu setzen und rechtssichere Formnlierungen zu finden.