Bei einer Trennung entstehen in der Regel zahlreiche Ansprüche auf Barunterhalt. Der getrennt lebende Partner kann Trennungsunterhalt verlangen, den Kindern steht meist nun ein Barunterhalt zu und zum Teil gibt es noch Ex-Ehepartner, die ebenfalls Ansprüche haben. Das Einkommen reicht selten, um alle Ansprüche zu befriedigen. Der Gesetzgeber hat klare Regeln festgelegt, welche Ansprüche vorrangig zu befriedigen sind.
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Während der Trennung verlangen viele Partner keinen Unterhalt, weil Sie weiter in Naturalien versorgt werden. Als erfahrener Anwalt rate ich, lieber Trennungsunterhalt in Bar zu verlangen, das erleichtert Ihnen im Zweifel das getrete Leben zu belegen.
Das deutsche Recht geht davon aus, dass sich nach der Scheidung jeder selbst versorgt. Trotzdem ist es möglich, dass Sie lebenslang Unterhalt für einen Ex-Partner zahlen müssen. Ich helfe Ihnen berechtigte Ansprüche durchzufechten und unberechtigte abzuwehren.
Leiblichen und adoptierten Kindern steht nach der Trennung vorrangig Unterhalt zu. Eltern, bei denen das Kind nicht lebt, müssen diesen in Bar entrichten. Es gibt keine Möglichkeit einem Kind den Unterhalt zu verwehren, denn es hat einen Anspruch auf eine ordentliche Versorgung.
Ich helfe Ihnen bei Anspruch auf Unterhalt
Sie wollen berechtigte Unterhaltsansprüche durchsetzen oder sich gegen unberechtigte Forderungen wehren? Wenden Sie sich an mich, ich setze Ihr Recht durch.
Hinweise zur Rangfolge von Unterhaltsansprüchen
Üblicherweise entstehen Unterhaltsansprüche erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Unterhaltspflichtige offiziell zur Zahlung aufgefordert (in Verzug gesetzt) wird. Trotzdem gibt es Optionen auch schon Geld für den Zeitraum vor dem Verlangen der Leistung zu erhalten. Typische Fälle in denen rückwirkend Unterhalt zu zahlen ist.
Nachweislicher Verzug: Sie haben den Pflichtigen bereits früher schriftlich unter Setzung einer Frist zur Zahlung eines konkreten Betrags aufgefordert, beziehungsweise Auskunft über das Einkommen Nach dem Verstreichen der Frist, schuldet dieser den Unterhalt ab diesem Datum.
Auskunft/Einkommensprüfung: Sobald der Unterhaltspflichtige zur Offenlegung seines Einkommens aufgefordert wurde, besteht die Option ab dem Zeitpunkt des Zugangs dieses Auskunftsverlangens rückwirkend zu verlangen.
Sonderbedarf: Außergewöhnliche hohe nicht regelmäßige Kosten (wie für eine Heilbehandlung können Sie bis zu ein Jahr rückwirkend verlangen.
Rechtliche oder tatsächliche Hindernisse: Generell ist einen rückwirkende Forderung möglich, wenn eine frühere Aufforderung nicht möglich war.Beispiele:Wenn Ihnen rückwirkender Unterhalt zusteht, sollten Sie ihn innerhalb von einem Jahr diese geltend machen. Der zum Unterhalt Verpflichtete kann ansonsten davon ausgehen, dass Sie darauf verzichten (Treu und Glauben). Generell verjähren Unterhaltsforderungen nach drei Jahren.
Wie sich eine neue Partnerschaft auf den Unterhalt auswirkt, hängt zunächst davon ab, um welche Art von Unterhalt es geht. Dabei ist insbesondere zwischen Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt zu unterscheiden.
Sofern das Einkommen des Unterhaltspflichtigen ausreicht, um sämtliche Unterhaltsansprüche zu erfüllen, spielt die gesetzliche Rangfolge praktisch keine Rolle. In der Realität ist das verfügbare Einkommen jedoch häufig nicht ausreichend, um alle Unterhaltsberechtigten vollständig zu versorgen. Dann entscheidet die gesetzliche Rangfolge darüber, wer zuerst Unterhalt erhält.