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Unterhalt und Rangfolge

Unterschrift unter Vertrag

Das Geld reicht nicht für den Unterhalt

Bei einer Trennung entstehen in der Regel zahlreiche Ansprüche auf Barunterhalt. Der getrennt lebende Partner kann Trennungsunterhalt verlangen, den Kindern steht meist nun ein Barunterhalt zu und zum Teil gibt es noch Ex-Ehepartner, die ebenfalls Ansprüche haben. Das Einkommen reicht selten, um alle Ansprüche zu befriedigen. Der Gesetzgeber hat klare Regeln festgelegt, welche Ansprüche vorrangig zu befriedigen sind.

Ihr Experte für Familienrecht in Berlin Lichtenberg

  • Über 18 Jahre Berufserfahrung, kein Problem ist mir fremd.
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Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich unter der 030 522 48 12 oder Mobil unter der Nummer 0174 94 26 728 an. Sie können mich bequem über das Kontaktformular erreichen und um mir mit wenigen Klicks Ihr Anliegen teilen.

Trennungsunterhalt

Während der Trennung verlangen viele Partner keinen Unterhalt, weil Sie weiter in Naturalien versorgt werden. Als erfahrener Anwalt rate ich, lieber Trennungsunterhalt in Bar zu verlangen, das erleichtert Ihnen im Zweifel das getrete Leben zu belegen.

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Nachehelicher Unterhalt

Das deutsche Recht geht davon aus, dass sich nach der Scheidung jeder selbst versorgt. Trotzdem ist es möglich, dass Sie lebenslang Unterhalt für einen Ex-Partner zahlen müssen. Ich helfe Ihnen berechtigte Ansprüche durchzufechten und unberechtigte abzuwehren.

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Kindesunterhalt

Leiblichen und adoptierten Kindern steht nach der Trennung vorrangig Unterhalt zu. Eltern, bei denen das Kind nicht lebt, müssen diesen in Bar entrichten. Es gibt keine Möglichkeit einem Kind den Unterhalt zu verwehren, denn es hat einen Anspruch auf eine ordentliche Versorgung.

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Ich helfe Ihnen bei Anspruch auf Unterhalt

Sie wollen berechtigte Unterhaltsansprüche durchsetzen oder sich gegen unberechtigte Forderungen wehren? Wenden Sie sich an mich, ich setze Ihr Recht durch.

Hinweise zur Rangfolge von Unterhaltsansprüchen

Die wichtigsten Informationen zum Thema