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Absicherung für den Fall der Trennung

Rechtssichere Gestaltung gegenseitige Verträge

Das BGB enthält viele Klauseln wie im Falle des Scheiterns einer Ehe zu verfahren ist. Wer ohne Trauschein mit einem Partner zusammenlebt, steht nicht unter dem Schutz des Gesetzes. Als erfahrener Rechtsanwalt rate ich daher, sich über das Vorgehen im Fall einer Trennung zu einigen und die Vereinbarungen vertraglich abzusichern.

Ihr Experte für Familienrecht in Berlin Lichtenberg

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Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich unter der 030 522 48 12 oder Mobil unter der Nummer 0174 94 26 728 an. Sie können mich bequem über die intelligente Anfrage erreichen und um mir mit wenigen Klicks Ihr Anliegen teilen.

Ich helfe bei der Vetragsgestaltung

Nehmen Sie mit mit Kontakt auf, um sich über eine vertragliche Absicherung für den Fall der Trennung zu informieren. Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich Ihnen bei der rechtssicheren Formulierung.

Vereinbarungen für den Fall der Trennung

Woran glückliche Paare denken sollten

Paare die ohne Trauschein zusammenleben, wirtschaften jeder für sich selbst, ähnlich wie es beim ehelichen Güterstand der Gütertrennung ist. Aber häufig tätigen Sie größere gemeinsame Anschaffungen, sie kaufen beispielsweise ein Haus. Wenn sich die Partner nicht einig sind, bleibt nur eine sogenannte Teilungsversteigerung. Bei diesem Verfahren gelingt der Verkauf zum Verkehrswert selten.
Besonders ärgerlich ist es, wenn einer der Partner, vielleicht mit gemeinsamen Kindern in dem Haus lebt. Durch die Versteigerung verlieren auch die Kinder die gewohnte Umgebung. Als Rechtsanwalt rate ich dringend, bei größeren Anschaffung zusätzlich Vereinbarungen für den Fall der Trennung zu treffen.

Viele Paare stehen bei der Trennung vor der Frage, was wird aus einem gemeinsamen Miet- oder Versicherungsvertrag. Sinnvollerweise einigen Sie sich bereits beim Abschluss darüber, wer im Zweifel den Vertrag übernehmen soll.

Hinweis: Es gibt einen weiteren Vertragspartner, beispielsweise den Vermieter. Dieser muss Ihrer Vereinbarung zu stimmen. Sie können versuchen die Zustimmung direkt beim Vertragsabschluss zu erreichen. Dann haben Sie die größte Sicherheit. Spätestens nach der Trennung ist die Zustimmung erforderlich. In dem Fall entlässt der Vermieter den Partner der auszieht aus dem Vertrag, der verbleibende Partner tritt mit allen Rechten und Pflichten in das Vertragsverhältnis ein.