Jetzt anrufen und beraten lassen!

030 522 48 12

Versorgungsausgleich

Unterschrift unter Vertrag

Was Versorgungsausgleich bedeutet

Der Gesetzgeber sieht einen Ausgleich der Ansprüche auf eine Altersversorgung vor, da in der Regel die Eheleute während der Ehezeit unterschiedliche Rentenansprüche erwerben. Der Grund ist häufig, weil ein Partner unentgeltliche Leistungen wie die Betreuung der Kinder erbringt, die auch für den Partner ein Vorteil sind. Beim Versorgungsausgleich ermittelt das Gericht die Rentenansprüche, die jeder Partner während der Ehezeit erworben hat. Als Anwalt rate ich, die Aufteilung der Ansprüche genau prüfen zu lassen.

Ihr Experte für Familienrecht in Berlin Lichtenberg

  • Über 18 Jahre Berufserfahrung, kein Problem ist mir fremd.
  • Schnelle Ersteinschätzung Ihres Falles
  • Ich höre Ihnen immer aufmerksam zu, um Ihren Fall optimal zu bearbeiten
  • Gerne versuche ich ohne Streit eine Einigung zu erreichen
  • Kompetente und persönliche Beratung – auch online.

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich unter der 030 522 48 12 oder Mobil unter der Nummer 0174 94 26 728 an. Sie können mich bequem über das Kontaktformular erreichen und um mir mit wenigen Klicks Ihr Anliegen teilen.

Ich überwache den Versorgungsausgleich

Der Gesetzgeber lässt den Eheleuten einen weiten Spielraum, wie die Ansprüche aufgeteilt werden. Daher ist es wichtig, dass ein Anwalt auf Ihre Rechte achtet.

Ich behalte Ihre Rechte im Blick

Ablauf des Versorgungsausgleichs

Es geht ausschließlich um während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit. Es gilt grundsätzlich die Halbteilung, das heißt die Auszugleichen ist jewiels die Hälfte jedes erworbenen unverfallbaren Versorgungsanrechtes jedes Ehegatten. Sobald der Ausgleichswert unstreitig ermittelt wurde, überträgt das Familiengericht bei der internen Teilung die Anteile des ausgleichsberechtigten Partners zu Lasten des Anrechts der ausgleichspflichtigen Ehegatten.

Da der Gesetzgeber den Eheleuten einen weiten Gestaltungsspielraum für den Abschluss von Vereinbarungen für den Versorgungsausgleich lässt, kommt die genannte gesetzliche Regelung oft nicht zum Tragen. In den Vereinbarungen können Eheleute einen Versorgungsausgleich ausschließen oder sich schuldrechtliche Ausgleichsansprüche vorbehalten. Das Familiengericht ist zwar grundsätzlich an die Vereinbarung gebunden über aver eine Inhalts- und Ausübungskontrolle aus. Es prüft ob die Vereinbarung angemessen ist.

In Ausnahmefällen ist auch eine sogenannte Externe Teilung möglich. Der Partner bekommt keinen Ausgleich bei dem Versorgungsträger von dem ein Anspruch übertragen wird, sondern bei einem anderen. Zum besseren Verständnis ein Beispiel:

Einer Ehefrau sollen aus der Betriebsrente ihres Mannes ein Betrag von 50 Euro übertragen werden. Sie hat derzeit keinen Anspruch auf eine Betriebsrente. Daher vereinbart sie mit dem Träger der Betriebsrente, dass ihr die 50 EUR bei ihrer Riester-Rente gutgeschrieben werden. Das Familiengericht entscheidet aufgrund dieser Vereinbarung über die externe Teilung. Der Träger muss daher einen entsprechenden Kapitalbetrag in die Riester-Rente der Frau zahlen..