Wenn Sie Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen kommt es darauf an, ob Sie mit anderen Personen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft. § 7 (SGB II) legt die Kriterien fest, nach denen die Einstufung erfolgt. Wenn es sich um keine Bedarfsgemeinschaft handelt, orientiert sich das Bügergeld ausschließlich am Einkommen des Empfängers. Im anderen Fall zählt das Gesamteinkommen des Haushalts als Grundlage für die Entscheidung. Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich Ihnen richtig eingestuft zu werden.
Ihr Experte für Familienrecht in Berlin Lichtenberg
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Bedarfsgemeinschaft oder Wohngemeinschaft
Nehmen Sie mit mir Kontakt aus, wenn Sie überzeugt snd, dass die Behörden Ihre Lebensgemeinschaft falsch beurteilen. Ich verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.
Kriterien der Einstufung
Sie werden völlig zu Recht als Bedarfsgemeinschaft angesehen, wenn
Als Indiz für diesen Willen betrachten die Behörden ein längeres zusammenleben, die Sorge um ein gemeinsames Kind oder Angehörige sowie die Verfügung über das Einkommen des Partners.
Niemand interessiert sich für intime Details des Zusammenlebens. Auch ist die Tatsache, dass Sie länger als ein Jahr mit einem Partner leben kein Beweise für eine Bedarfsgemeinschaft.