Jetzt anrufen und beraten lassen!

030 522 48 12

Wenn der Ex mehr verdient

Unterhalt

Unterhaltsansprüchen bei Einkommenssteigerungen

Trennung oder Scheidung bedeutet nicht, dass alle finanziellen Fragen endgültig geklärt sind. Besonders beim Thema Unterhalt kann es auch Jahre nach der Scheidung zu Veränderungen kommen. Ein häufiger Fall: Der Ex-Partner verdient plötzlich wesentlich mehr. Was bedeutet das für den Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt? Rechtsanwalt Kirchhoff aus Berlin, spezialisiert auf Familienrecht und Unterhaltsrecht, erklärt, wann Betroffene ihre Ansprüche prüfen lassen sollten und wie eine Anpassung rechtlich durchgesetzt werden kann.

Ihr Experte für Familienrecht in Berlin Lichtenberg

  • Über 18 Jahre Berufserfahrung, kein Problem ist mir fremd.
  • Schnelle Ersteinschätzung Ihres Falles
  • Ich höre Ihnen immer aufmerksam zu, um Ihren Fall optimal zu bearbeiten
  • Gerne versuche ich ohne Streit eine Einigung zu erreichen
  • Kompetente und persönliche Beratung – auch online.

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich unter der 030 522 48 12 oder Mobil unter der Nummer 0174 94 26 728 an. Sie können mich bequem über das Kontaktformular erreichen und um mir mit wenigen Klicks Ihr Anliegen teilen.

Ich verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht

Gerne überprüfe ich ob Ihnen mehr Unterhalt zusteht

Alle Optionen im Überblick

Die wichtigsten Informationen zum Thema

Unterhalt richtet sich nach dem aktuellen Einkommen

Unterhaltsansprüche orientieren sich in Deutschland am gegenwärtigen Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Grundlage sind die §§ 1601 ff. BGB (Kindesunterhalt) und §§ 1361, 1570 ff. BGB (Ehegattenunterhalt). Wer also beim Abschluss einer Unterhaltsvereinbarung oder beim letzten Gerichtsbeschluss ein niedrigeres Einkommen hatte, kann später deutlich mehr leisten, wenn sich seine Einkommenssituation verbessert.

„Eine wesentliche Einkommenssteigerung des Ex-Partners ist ein klarer Grund, den Unterhalt neu berechnen zu lassen. Gerade beim Kindesunterhalt können sich durch eine höhere Einkommensgruppe nach der Düsseldorfer Tabelle spürbare Unterschiede ergeben.“

Kindesunterhalt bei höherem Einkommen des Ex

Beim Kindesunterhalt ist die Düsseldorfer Tabelle das zentrale Berechnungsinstrument. Sie teilt Einkommensgruppen ein und zeigt, wie viel Unterhalt je nach Einkommen und Alter des Kindes geschuldet wird.

Beispiel:

  • Bei einem Nettoeinkommen von 2.000 € liegt ein bestimmter Tabellenbetrag an.
  • Steigt das Einkommen auf 4.000 €, rutscht der Unterhaltspflichtige in eine höhere Einkommensgruppe.
  • Das Kind erhält dadurch mehr Geld, um am höheren Lebensstandard des Elternteils teilzuhaben.

Für unterhaltsberechtigte Elternteile bedeutet das: Eine Neuberechnung lohnt sich oft, sobald der Ex-Partner deutlich mehr verdient.

Ehegattenunterhalt: Abänderungsklage als Mittel

Neben dem Kindesunterhalt spielt auch der Ehegattenunterhalt eine Rolle. Hier geht es darum, ob und wie lange ein geschiedener Ehepartner Anspruch auf Unterstützung hat. Erhält der Ex eine Gehaltserhöhung oder macht er Karriere, kann auch der Ehegattenunterhalt angepasst werden.

Das Mittel dafür ist die sogenannte Abänderungsklage. Diese kann beim Familiengericht eingereicht werden, wenn sich die Einkommensverhältnisse erheblich ändern. Allerdings prüft das Gericht genau, ob die Anpassung angemessen ist.

„Eine bloße kleine Gehaltserhöhung reicht nicht aus. Es muss sich um eine spürbare Verbesserung der finanziellen Situation handeln, die den Unterhaltsanspruch beeinflusst.“

Keine automatische Anpassung – Betroffene müssen aktiv werden

Wichtig zu wissen: Unterhaltszahlungen passen sich nicht automatisch an, wenn der Ex mehr verdient. Es liegt in der Verantwortung des Unterhaltsberechtigten, eine Anpassung einzufordern.

Das bedeutet konkret:

  1. Einkommensauskunft verlangen – Unterhaltspflichtige müssen in der Regel alle zwei Jahre ihre Einkommensverhältnisse offenlegen.
  2. Neue Berechnung anfordern – Falls sich das Einkommen deutlich verbessert hat, kann ein höherer Unterhalt gefordert werden.
  3. Rechtsanwalt einschalten – Wenn der Ex die Auskunft verweigert oder sich weigert, den Unterhalt zu erhöhen, ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll.

Transparenzpflicht: Ex muss Einkünfte offenlegen

Das Gesetz verpflichtet Unterhaltspflichtige, über ihre Einkünfte regelmäßig Auskunft zu erteilen (§ 1605 BGB). Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann gerichtlich zur Offenlegung gezwungen werden.

Besonders wenn Hinweise auf ein höheres Gehalt vorliegen – etwa durch Jobwechsel, Beförderung oder Firmenwagen – sollten Unterhaltsberechtigte aktiv werden. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann die Offenlegung einfordern und anschließend die Unterhaltsansprüche durchsetzen.

Praktisches Beispiel aus der Beratungspraxis

Eine Berliner Mandantin wandte sich an Rechtsanwalt Kirchhoff, nachdem sie erfahren hatte, dass ihr Ex-Mann in eine Führungsposition befördert worden war. Sein Einkommen war von 2.500 € auf über 4.500 € netto gestiegen. Die bisherige Unterhaltsregelung basierte jedoch auf dem alten Einkommen.

Ergebnis: Nach einer Neuberechnung musste er sowohl für die Kinder als auch für den Ehegatten mehr Unterhalt zahlen. Ohne anwaltliche Unterstützung hätte die Ex-Frau ihre Ansprüche womöglich nicht realisieren können.

Warum anwaltliche Hilfe wichtig ist

Das Familienrecht ist komplex, und viele Betroffene wissen nicht, welche Möglichkeiten ihnen zustehen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Unterhalt in Berlin wie Kirchhoff kann:

  • prüfen, ob ein höherer Unterhalt möglich ist,
  • die Einkommensauskunft des Ex durchsetzen,
  • eine Neuberechnung nach Düsseldorfer Tabelle durchführen,
  • und eine Abänderungsklage beim Familiengericht einreichen, falls nötig.

Damit sichern Betroffene ihre Rechte und stellen sicher, dass Kinder oder Ex-Partner am höheren Lebensstandard teilhaben.

Wichtig: Unterhalt nach Gehaltserhöhung prüfen lassen

Wenn der Ex plötzlich deutlich mehr verdient, ist es wichtig, den Unterhalt neu zu berechnen. Ob Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt – die rechtlichen Möglichkeiten sind da, müssen aber aktiv genutzt werden.

Rechtsanwalt Kirchhoff in Berlin unterstützt Mandanten dabei, ihre Ansprüche zu sichern und rechtlich durchzusetzen. Sein Rat:
„Warten Sie nicht ab, sondern lassen Sie Ihre Unterhaltsansprüche regelmäßig überprüfen. Gerade nach einer Einkommenssteigerung des Ex-Partners kann sich das für Sie und Ihre Kinder erheblich lohnen.“