Das Erbrecht ist ein hochsensibles Thema, das tief in familiäre Beziehungen eingreift. Kaum ein Rechtsgebiet zeigt so deutlich, wie eng rechtliche und persönliche Fragen miteinander verknüpft sind. Besonders in Zeiten, in denen traditionelle Familienstrukturen zunehmend durch Patchwork-Familien ersetzt werden, entstehen Unsicherheiten und Konflikte. Rechtsanwalt Kirchhoff aus Berlin berät Mandantinnen und Mandanten umfassend zu allen Fragen rund um Erbfolge, Pflichtteilsrechte und Nachlassgestaltung – insbesondere, wenn mehrere Familienverhältnisse betroffen sind.
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In Deutschland gilt das gesetzliche Erbrecht als Leitlinie für den Fall, dass kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Doch diese gesetzliche Erbfolge basiert auf dem klassischen Familienbild: Ehepartner, gemeinsame Kinder und enge Verwandte. In der Realität sieht das heute oft anders aus. Wiederverheiratungen, Kinder aus verschiedenen Partnerschaften und Adoptionen führen dazu, dass mehrere Familienlinien miteinander verwoben sind.
Hier beginnen häufig die Probleme. Wer erbt was? Wie werden Kinder aus erster Ehe berücksichtigt? Und welche Rechte hat der neue Ehegatte? Ohne klare Regelungen im Testament drohen Streitigkeiten, Ungleichbehandlungen und im schlimmsten Fall langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen.
Rechtsanwalt Kirchhoff rät daher, frühzeitig für Klarheit zu sorgen – gerade in Patchwork-Konstellationen. Eine gezielte Nachlassplanung schützt nicht nur Vermögen, sondern auch familiären Frieden.
Eine Scheidung ändert vieles – auch im Erbrecht. Solange die Ehe besteht, ist der Ehegatte gesetzlicher Erbe und hat Anspruch auf einen Pflichtteil. Doch mit der rechtskräftigen Scheidung endet dieses Erbrecht vollständig. Bereits im Stadium der Trennung kann es allerdings kompliziert werden: Wenn einer der Ehepartner während der Trennungszeit verstirbt, bevor die Scheidung abgeschlossen ist, bleibt der überlebende Ehegatte zunächst noch erbberechtigt.
Das ändert sich jedoch, sobald der Scheidungsantrag gestellt und die Voraussetzungen für die Scheidung erfüllt sind – insbesondere, wenn der Verstorbene dem Scheidungsantrag zugestimmt hat. Ab diesem Zeitpunkt verliert der Ehepartner nicht nur das gesetzliche Erbrecht, sondern auch den Pflichtteilsanspruch.
Gerade in solchen Übergangssituationen empfiehlt sich rechtliche Beratung, um Missverständnisse oder ungewollte Erbfolgen zu vermeiden. Rechtsanwalt Kirchhoff unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche zu wahren oder klare testamentarische Regelungen zu schaffen.
Wenn ein Elternteil erneut heiratet, stehen oft schwierige Entscheidungen an. Der neue Ehepartner wird gesetzlicher Erbe, die Kinder aus früheren Beziehungen ebenfalls – und das führt häufig zu Verteilungskonflikten. Stirbt der Elternteil, teilen sich der neue Ehegatte und die Kinder den Nachlass nach festen gesetzlichen Quoten.
In der Praxis kann dies dazu führen, dass Kinder aus erster Ehe weniger erben als gewünscht oder dass der neue Ehepartner Teile des Familienvermögens erhält, die ursprünglich für die Kinder gedacht waren. Auch Stiefkinder, die nicht adoptiert wurden, haben grundsätzlich kein gesetzliches Erbrecht gegenüber dem Stiefelternteil.
Hier schafft ein Testament Klarheit. Es kann die Erbquote individuell festlegen und alle Beteiligten absichern – etwa durch Vor- und Nacherbschaften, Vermächtnisse oder Pflichtteilsverzichtsvereinbarungen.
Durch eine Adoption entstehen neue rechtliche Verwandtschaftsverhältnisse, die erhebliche Auswirkungen auf das Erbrecht haben. Ein adoptiertes Kind steht leiblichen Kindern rechtlich vollständig gleich. Es erbt von den Adoptiveltern und hat Anspruch auf einen Pflichtteil – genau wie ein biologisches Kind.
Bei einer Volladoption Minderjähriger erlöschen gleichzeitig die Erbrechte gegenüber den leiblichen Eltern. Bei einer Erwachsenenadoption hingegen können Erbrechte sowohl gegenüber den leiblichen als auch den Adoptiveltern bestehen bleiben, wenn die Adoption „schwächer“ ausgestaltet ist. Auch hier gilt: Eine fundierte rechtliche Gestaltung vermeidet spätere Konflikte.
Der Pflichtteil schützt nahe Angehörige vor völliger Enterbung. Ehegatten, Kinder und – falls keine Kinder vorhanden sind – Eltern des Verstorbenen gehören zum pflichtteilsberechtigten Kreis. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Doch in bestimmten Fällen kann dieser Anspruch entfallen. Neben der bereits erwähnten Scheidung sind dies etwa:
Rechtsanwalt Kirchhoff prüft im Einzelfall, ob und wann solche Ausschlussgründe vorliegen und welche Handlungsoptionen bestehen.
Das Erbrecht ist komplex – und wird es durch moderne Familienkonstellationen noch mehr. Patchwork-Familien, Scheidungen und Adoptionen erfordern vorausschauende Planung und juristische Präzision. Wer klare Regelungen trifft, verhindert nicht nur Konflikte, sondern sorgt dafür, dass der letzte Wille wirklich respektiert wird.
Rechtsanwalt Kirchhoff in Berlin steht Ihnen mit Erfahrung, Einfühlungsvermögen und rechtlicher Kompetenz zur Seite – damit Ihr Erbe in den richtigen Händen bleibt.