Jetzt anrufen und beraten lassen!

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  • 1/20

    Zu welchem Thema haben Sie eine Frage?

    Nutzen Sie diesen Weg, um mir mit wenigen Klicks alles mitzuteilen, damit ich Sie umfassend und schnell beraten kann.

  • 2/20

    Wollen beide Partner die Scheidung?

    Eine Scheidung ist einfacher durchzusetzen, wenn beide Partner die Trennung wollen. In der Regel sind Sie nach einem Jahr geschieden und sind wieder frei in Ihren Entscheidungen.

  • 3/20

    Haben Sie sich über alle Scheidungsfolgen geeinigt?

    Auch wenn Sie sich mit dem Partner einig sind, dass Sie die Scheidung wollen, kann es schwierig werden. Oft kommt es trotzdem noch zu einem erbittertem Streit beispielsweise über den Verbleib der ehelichen Wohnung, den Unterhalt oder das Sorgerecht für die Kinder.

  • 4/20

    Sie brauchen eventuell nur einen Anwalt

    Es besteht die Option, dass ich nur eine Partei berate und vertrete und für diese die Scheidung einreiche. Das spart Geld, bedeutet aber unter Umständen ein Risiko.

  • 5/20

    Wollen Sie eine Scheidung durchsetzen oder verhindern?

    Ich helfe Ihnen, Ihren Willen durchzusetzen. Egal, ob Sie die Scheidung verhindern wollen, weil Sie hoffen, dass es nach einiger Zeit zu einer Versöhnung kommt oder ob Sie geschieden werden wollen. Um Ihnen zu helfen, muss ich wissen, um was es geht.

  • 6/20

    Bitte geben Sie an, welche Punkte strittig sind

    Je genauer Sie mir hier mitteilen, worüber Sie sich nicht einigen können umso besser kann ich Ihnen eine schnelle Lösung anbieten. Wenn es mehrere stritte Punkte gibt, nennen Sie zuerst den Wichtigsten. Ich frage Sie im nächsten Schritt nach den weiten Streitpunkten.

  • 7/20

    Bitte schildern Sie das Problem in Stichworten

    weiter
  • 8/20

    Zuweisung der ehelichen Wohnung

    Die Ehewohnung weist das Familiengericht der Partei zu, für welche die Wohnung wichtiger ist. Oft bekommt der Partner die Wohnung bei dem die Kinder leben. Aber auch andere Kriterien sind wichtig, beispielsweise wenn einer der beiden die Wohnung beruflich nutzt.Haben Sie noch weitere Fragen?

  • 9/20

    Elterliche Sorge/Umgang mit den Kindern?

    In der Regel haben beide Elternteile ein gemeinsames Sorgerecht, nur wenn Sie sich nicht einigen können oder aus wichtigen Gründen bekommt ein Eltern das alleinige Sorgerecht. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht, kann vom Sorgerecht abgetrennt werden. Der Elternteil bei dem die Kinder nicht leben hat ein Umgangsrecht.Haben Sie weitere Fragen?

  • 10/20

    Um welchen Unterhalt geht es?

  • 11/20

    Welche Frage haben Sie zum Eheunterhalt/Unterhalt der Kindesmutter?

    Ehepartner sind zu gegenseitigen Unterhaltsleistungen verpflichtet. Dieser erfolgt in der ehe meistens ohne genaue Berechnung und unbar. Während der Trennungsphase kann daraus ein Bargeldanspruch entstehen. Dagegen hat die Mutter ihres Kindes, die nicht mit Ihnen verheiratet ist nur einen sehr begrenzten Anspruch auf Unterhaltsleistungen.

  • 12/20

    Ansprüche auf Unterhalt

    Während der Trennungsphase orientiert sich der Unterhalt am Lebensstandard in der Ehe. Der nacheheliche Unterhalt richtet sich nach dem Bedarf. Ein Anspruch besteht nur, wenn der Partner nicht in der Lage ist sich selbst zu versorgen. Der Kindesunterhalt wird nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle berechnet. Inder haben in der Regel Anspruch auf Unterhalt bis sie eine Berufsausbildung abgeschlossen haben.Haben Sie weitere Fragen?

  • 13/20

    Leben Sie bereits getrennt?

    Wenn beide Partner die Trennung wünschen reicht es ein Jahr getrennt zu leben, im anderen Fall sind es drei Jahre. Es besteht aber auch die Option einer Scheidung im Härtefall, beispielsweise wenn ein Partner den anderen misshandelt hat.

  • 14/20

    Warum liegt ein Härtefall vor?

    Bitte beschreiben Sie mit wenigen Worten, warum es Ihnen die Ehe mit dem Partner nicht zuzumuten ist.

    weiter
  • 15/20

    Haben Sie schon einen konkrete Vorstellung über die Vereinbarung?

  • 16/20

    Haben Sie sich schon mit dem Partner über den Ehevertrag geeinigt?

  • 17/20

    Haben Sie schon einen konkrete Vorstellung über die Vereinbarung?

    Viele Mandanten haben bereits eine Vereinbarung verfasst. Sie möchten diese lediglich überprüfen lassen. Andere haben zwar konkrete Vorstellungen aber Probleme einen rechtssicheren Test zu verfassen. Es kommt auch vor, dass ich mit Ihnen zunächst über Ihre Ziele und Wünsche sprechen soll. Um was geht es bei Ihnen?

  • 18/20

    Wie wurden Sie auf mich aufmerksam

    Eine Bitte: Teilen Sie mir mit, wie Sie meine Kanzlei gefunden haben.

  • 19/20

    Gewünschte Kontaktaufnahme

    Sie erleichtern mir die Ersteinschätzung, wenn Sie mir Unterlagen oder Fotos zum Fall hochladen. So kann ich Sie effektiver beraten. Eine Uploadmöglichkeit steht Ihnen im nächsten Schritt zur Verfügung.

  • 20/20

    Sind Ihre Eingaben korrekt?

    Falls Sie Ihre Angaben nochmal ändern oder überprüfen möchten, dann ist das an diesem Punkt möglich. Sie haben außerdem die Möglichkeit im nächsten Schritt individuelle Fragen zu stellen, beziehungsweise Informationen zu anderen Themen anzufordern.