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Leitfaden zur Berechnung von Ehegatten-Unterhalt

Unterhalt

Trennungsunterhalt & nachehelicher Unterhalt verständlich erklärt

Die Berechnung von Ehegatten-Unterhalt gehört zu den anspruchsvollsten Bereichen im Familienrecht. Ob nach der Trennung oder nach der Scheidung – entscheidend sind Einkommen, Bedarf, Leistungsfähigkeit und ehebedingte Nachteile. Dieser Leitfaden zeigt Schritt für Schritt, wie die Berechnung typischerweise erfolgt.

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Der Leitfaden ist lediglich ein Anhaltspunkt

Die Berechnung von Ehegatten-Unterhalt ist immer eine Einzelfallentscheidung. Pauschale Aussagen sind kaum möglich, da Einkommen, Lebensstandard, Kinderbetreuung und Erwerbschancen individuell bewertet werden müssen.

Wer Unterhalt zahlen oder geltend machen möchte, sollte frühzeitig fachkundigen Rat einholen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

1. Schritt: Unterhaltsart klären

Zunächst ist zu unterscheiden:
  • Trennungsunterhalt → ab Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung
  • Nachehelicher Unterhalt → ab Rechtskraft der Scheidung

Während beim Trennungsunterhalt der bisherige Lebensstandard stärker geschützt wird, gilt nach der Scheidung der Grundsatz der Eigenverantwortung.

2. Schritt: Bereinigtes Nettoeinkommen ermitteln

Grundlage jeder Berechnung ist das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen beider Ehepartner.
Berücksichtigt werden u. a.:

  • Gehalt / Lohn
  • Selbstständigen-Einkünfte
  • Mieteinnahmen
  • Kapitalerträge
  • geldwerte Vorteile (z. B. Dienstwagen)
  • Steuererstattungen
  • Bonuszahlungen (anteilig)

Abzugsfähig sind z. B.:

  • berufsbedingte Aufwendungen
  • angemessene Altersvorsorge
  • Kredite (eheprägend)
  • Kranken- und Pflegeversicherung

Ergebnis: Das unterhaltsrelevante Einkommen.

3. Schritt: Bedarf berechnen (Differenzmethode)

In der Praxis wird häufig die sogenannte 3/7-Methode angewendet (bei Erwerbstätigkeit beider Ehepartner).

Beispiel:

  • Ehepartner A: 3.500 € bereinigtes Nettoeinkommen
  • Ehepartner B: 1.500 € bereinigtes Nettoeinkommen

Differenz: 2.000 €

Davon 3/7 = ca. 857 € Unterhaltsanspruch

Diese Methode dient als Orientierung – Gerichte prüfen stets den Einzelfall.

4. Schritt: Selbstbehalt prüfen

Der Unterhaltspflichtige muss seinen eigenen Lebensbedarf sichern können. Dieser sogenannte Selbstbehalt liegt bei Ehegatten-Unterhalt regelmäßig oberhalb des Existenzminimums (Richtwerte werden jährlich angepasst).
Reicht das Einkommen nach Abzug des Selbstbehalts nicht aus, wird der Unterhalt entsprechend gekürzt.

5. Schritt: Kindesunterhalt vorrangig berücksichtigen

Wichtig: Kindesunterhalt hat Vorrang vor Ehegatten-Unterhalt.

Erst wenn der Kindesunterhalt vollständig bedient ist, wird geprüft, ob noch Leistungsfähigkeit für Ehegatten-Unterhalt besteht.

6. Schritt: Erwerbsobliegenheit prüfen

Nach der Scheidung besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Erwerbstätigkeit.

Je nach Situation wird geprüft:

  • Ist eine Vollzeittätigkeit zumutbar?
  • Besteht Kinderbetreuungspflicht?
  • Liegt Krankheit oder Alter vor?

Fehlende Bemühungen können zu fiktivem Einkommen führen.

7. Schritt: Dauer des Unterhalts festlegen

Nach der Scheidung wird häufig geprüft:
•Dauer der Ehe
•ehebedingte Nachteile (z. B. Karriereverzicht wegen Kindererziehung)
•Alter und Gesundheitszustand
•realistische Erwerbsperspektiven
Unterhalt kann:
•befristet
•der Höhe nach begrenzt
•oder in Ausnahmefällen dauerhaft gewährt werden.

8. Sonderfälle bei der Berechnung

Selbstständige: Hier wird meist ein Durchschnittseinkommen der letzten drei Jahre gebildet.
Einmalzahlungen / Boni: Werden anteilig auf 12 Monate verteilt.
Wohnvorteil: Wer im eigenen Haus wohnt, muss sich einen sogenannten Wohnvorteil als Einkommen anrechnen lassen.
Neue Partnerschaft: Eine verfestigte Lebensgemeinschaft kann zur Reduzierung oder Beendigung des Unterhalts führen.

9. Steuerliche Aspekte

Unterhaltszahlungen können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden (Realsplitting).
Der Empfänger muss die Zahlungen jedoch versteuern. Eine steuerliche Beratung ist dringend empfehlenswert.

Praktisches Berechnungs-Schema (Kurzüberblick)

  1. Einkommen beider Ehepartner ermitteln
  2. Bereinigtes Nettoeinkommen berechnen
  3. Kindesunterhalt abziehen
  4. Einkommensdifferenz bilden
  5. 3/7-Quote anwenden
  6. Selbstbehalt prüfen
  7. Befristung / Begrenzung bewerten