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Rechtliche Folgen einer Scheidung

Erfahrener Scheidungsanwalt berät bei Trennungen

Als erfahrener Anwalt im Familienrecht rate ich dazu, das sich beide Partner durch einen Anwalt vertreten lassen sollten. Die anstehenden Themen wie Unterhalt, Versorgungsausgleich und Zuweisung der ehelichen Wohnung sind sehr komplex, daher ist es wichtig, dass jede Seite von einem Anwalt beraten wird. Es besteht zwar die Option, dass nur ein Partner anwaltlich vertreten wird, aber das beinhaltet die Gefahr, dass der Partner ohne Anwalt auf ihm zustehende Rechte unwissentlich verzichtet.

Ihr Experte für Familienrecht in Berlin Lichtenberg

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Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich unter der 030 522 48 12 oder Mobil unter der Nummer 0174 94 26 728 an. Sie können mich bequem über die intelligente Anfrage erreichen und um mir mit wenigen Klicks Ihr Anliegen teilen.

Finanzielle Folgen

Eine Scheidung hat weitreichende finanzielle Folgen über die sich Ehepaare oft nicht im Klaren sind. Es geht unter anderem um die Aufteilung des Zugewinns und der Rentenansprüche. Zusätzlich gibt es Auswirkungen im Erbrecht beispielsweise wenn Sie einen Erbvertrag oder eingemeinsames Testament mit dem Partner haben.

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Unterhaltsansprüche

Sofern gemeinsame Kinder vorhanden sind, haben diese Anspruch auch Unterhalt. Diesen muss der Partner, bei dem die Kinder nicht leben in Bar entrichten. Aber auch der Ehegatte beziehungsweise die Gattin hat unter Umständen einen lebenslangen Anspruch auf Unterhaltszahlungen.

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Wohnung und Kinder

Die Frage wer nach der Trennung die eheliche Wohnung weiter nutzen darf hängt in der Praxis oft damit zusammen bei wem die gemeinsamen Kinder leben. Diese sollen ihren Lebensmittelpunkt behalten. Andere Kriterien sind die Wege zum Arbeitsplatz oder die Größe der Wohnung.

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Ich berate Sie bei einer Scheidung und setze Ihre Interessen durch

Wenden Sie sich vertrauensvoll an mich, wenn Sie oder der Partner eine Scheidung wollen. Ich kläre mit Ihnen, welche Folgen die Trennung hat und helfe die Härten zu mildern.

Ich berate Sie umfassend zu Ihren Rechten bei der Scheidung

Warum beide einen eigenen Scheidungsanwalt brauchen

Der Ablauf einer Scheidung ist klar geregelt. Das Familiengericht muss eindeutig erkennen, dass die Ehe gescheitert ist. Dies setzt in der Regel eine Trennungszeit von einem Jahr voraus. Ferner müssen ein Ausgleich des Zugewinns und ein Versorgungsausgleich erfolgen. Weitere Entscheidungen sind zu treffen, wenn Kinder vorhanden sind. Oft geht es auch um den Verbleib der Ehewohnung oder um Unterhaltsansprüche. Die Berechnungen des Zugewinns und des Unterhalts sind komplex und zum Teil Auslegungssache. Aus diesem Grund sollten sich beide Parteien jeweils an einen Scheidungsanwalt wenden. Sie finden in Berlin immer erfahrene Anwälte für Familienrecht in der Nähe. Es git also keinen Grund auf einen Anwalt zu verzichten, der Ihre Interessen wahrt.

Es gibt einen weiteren sehr guten Grund immer auch selbst einen Anwalt für die Scheidung zu beauftragen. Sicher es besteht die Option, dass ein Partner mithilfe des Scheidungsanwalts die Scheidung einreicht und der andere zustimmt. Ich erlebe es immer wieder, dass der Antragsteller seinen Antrag zurückzieht, wenn er erkennt welche nachehelichen Verpflichtungen eine Scheidung nach sich zieht. Damit ist die Scheidung hinfällig. Nur wenn beide Partner bei der Trennung von Anwalt vertreten werden und beide einen Antrag stellen, muss das Gericht über den Scheidungsantrag entscheiden. Es reicht nicht, wenn einer der beiden den Antrag zurückzieht. Es ich daher sehr wichtig, dass beide Partner sich durch eigene Anwälte Familienrecht in der Nähe vertreten lassen

Wie vertritt ein gemeinsamer Anwalt die Interessen beider Partner?

Der Begriff “gemeinsamer Anwalt” ist nicht zutreffen, denn ein Anwalt kann immer nur eine Partei beraten und vertreten. Aus Kostengründen einigen sich manche Ehepaare über die Folgen der Scheidung und schließen eine Scheidungsfolgenvereinbarung ab. Bei der Ausarbeitung solcher Vereinbarungen berät der Anwalt aber nur eine Partei, er darf aber auf die möglichen Folgen einer Vereinbarung hinweisen. Die Partei, die den Scheidungsanwalt beauftragt übernimmt des Honorar und kann den Scheidungsantrag stellen oder zurückziehen. Der andere Partner kann keine Anträge stellen und das Zurückziehen eines Scheidungsantrags nicht verhindern.