Derzeit gibt es drei Modelle für die Kinderbetreuung nach der Trennung: Das Residenzmodell, das Wechselmodell und das Nestmodell. Das Residenzmodell ist in Deutschland der Regelfall, beim Wechselmodell betreuen beide Eltern das Kind ungefähr hälftig, und beim Nestmodell bleibt das Kind im Familienheim, während die Eltern abwechselnd dort wohnen.
Ihr Experte für Familienrecht in Berlin Lichtenberg
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich unter der 030 522 48 12 oder Mobil unter der Nummer 0174 94 26 728 an. Sie können mich bequem über das Kontaktformular erreichen und um mir mit wenigen Klicks Ihr Anliegen teilen.
Ich verhelfe Kindern und Eltern zu ihren Rechten
Ihre Kinder haben einen Anspruch darauf, dass beide Elternteile weiter für sie da sind. Ich sorge dafür, dass die Interessen Ihrer Kinder im vollen Umfang gewahrt werden.
Betreuungsmodelle
Beim Residenzmodell lebt das Kind überwiegend bei einem Elternteil; der andere hat Umgang und zahlt in der Regel Barunterhalt. Dieses Modell ist organisatorisch meist am einfachsten und für Kinder oft am stabilsten, weil Wohnung, Schule und Alltag konstant bleiben.
Vorteile:
Nachteile:
Hinweis: Die Trennung von Betreuungs- und Geldunterhalt ist der klassische Ausgangspunkt des deutschen Familienrechts. Die anderen Modelle sind daher deutlich erschwert.
Beim Wechselmodell betreuen beide Eltern das Kind in etwa gleichen Anteilen, oft 50:50. Rechtlich und praktisch ist das ein Sonderfall, weil das Gesetz zunächst vom Residenzmodell ausgeht.
Vorteile:
Nachteile:
Wichtig: Auch m Wechselmodell entfällt die Pflicht zum Barunterhalt nicht automatisch. Beide Eltern bleiben unterhaltspflichtig; die Höhe richtet sich nach den Einkommensverhältnissen und den konkreten Mehrkosten, etwa für Fahrten oder doppelte Ausstattung.
Beim Nestmodell bleibt das Kind dauerhaft im „Nest“, also meist im bisherigen Familienheim, und die Eltern wechseln sich mit dem Wohnen dort ab. Dieses Modell ist stark kindorientiert, weil die Kinder ihre Umgebung nicht ständig wechseln müssen.
Vorteile:
Nachteile:
Hinweis: Der Unterhalt ist beim Nestmodell oft etwas „fließender“ als das Residenzmodell gestaltet. Die Betreuung vor Ort trägt bereits viel zum Unterh. In der Praxis werden Geldleistungen, Anschaffungen und die tatsächliche Betreuung häufig miteinander kombiniert; entscheidend sind die jeweiligen Einkommensverhältnisse und die gelebte Organisation.
Die größten Probleme entstehen meist nicht aus dem Modell selbst, sondern aus der mangelnden Abstimmung der Eltern.
Besonders heikel sind:
Wichtig: Ein echtes Wechselmodell liegt nur vor, wenn die Betreuung ungefähr hälftig verteilt ist. Es reicht nicht aus mehr Umgang zu vereinbaren. Gerichte können das Modell ablehnen, wenn die Kommunikation der Eltern unzureichend ist.
Kosten der Eltern
Können sich die Eltern nicht einigen, kann das Familiengericht das Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils anordnen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Betreuungsform dem Wohl des Kindes dient.
Außerdem müssen einige Kriterien erfüllt sein, unter anderem:
Nein. Die Modelle sind gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Eltern können es einvernehmlich vereinbaren. Das Familiengericht kann eine entsprechende Betreuungsregelung berücksichtigen, wenn sie dem Kindeswohl entspricht.
Ein Anwalt ist nicht zwingend erforderlich, aber häufig sinnvoll. Eine rechtliche Beratung hilft dabei, Fragen zu Betreuung, Unterhalt, Wohnkosten, Sorgerecht und Umgang rechtssicher zu regeln und spätere Streitigkeiten möglichst zu vermeiden.